Dienstag, 17. September 2013

Kanton Glarus



Die Landsgemeinde des Kanton Glarus hat am 17.09.2013, sprich gestern entschieden, dass Hunde mit «erhöhtem Gefährdungspotenzial» ab 2014 bewilligungspflichtig sind. Es trifft zwölf Hunderassen und deren Mischlinge.

Ab dem 01.01.2014 benötigt die Haltung folgender Arten im Kanton Glarus eine Bewilligung.

  • American Staffordshire Terrier
  • American Pitbullterrier
  • Bullterrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Rottweiler
  • Dobermann
  • Hovawart
  • Dogo Argentino
  • Cane Corso
  • Rhodesian Ridgeback
  • Deutscher Schäferhund
  • Belgischer Schäferhund
Einerseits ist es sicherlich ein Zeichen, dass nicht nur die "üblichen" Verdächtigen wie Pittbull, Staffordshire Terrier und Bullterrier auf der Liste zu finden sind. Andererseits kommt die Frage auf, ob man sich bei besagtem Beschluss auch bewusst ist, dass die Bezeichnung "Belgischer Schäferhund" insgesamt 4 Varietäten umfasst (Groenendael, Laekenois, Tervueren und Malinois), von denen nur der Malinois gross bekannt ist.

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